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   BSG - B 4 AS 57/08 R   

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BSG - B 4 AS 57/08 R (https://dejure.org/9999,14939)
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Wird zitiert von ...

  • SG Stade, 01.12.2010 - S 19 SO 29/10
    Zugleich betont das Bundessozialgericht die Pflicht eines Hilfeemp-fängers, das Einkommen zuvörderst zur Sicherung des Lebensunterhaltes einzusetzen, selbst dann, wenn dadurch bestehende vertragliche Verpflichtungen nicht erfüllt werden können (vgl BSG, Urteil vom 30. September 2008 - B 4 AS 57/08 R - dass., Urteil vom 30. September 2008 - B 4 AS 29/07 R - ebenso LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Juni 2006 - L 29 B 314/06 - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Februar 2007 - L 12 AS 12/06 - dass., Beschluss vom 7. Juli 2010 - L 19 AS 582/10 B - LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. April 2010 - L 3 AS 79/08 -).
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